Reha- Sport

Vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse bezahlt

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt.

Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im § 64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!

Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten auf eine Dauer von 18 Monaten.

Wer kann am Rehabilitationssport teilnehmen?

Rehasport kann grundsätzlich in jedem Alter und bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen, eingesetzt werden. Rückenbeschwerden, Schulter- und Nackenschmerzen, Erkrankungen an den Gelenken oder Diabetes sind nur einige Beispiele.

Gerade postoperativ stabilisiert der Rehasport durch das Training den Behandlungserfolg. Jedoch wird Rehasport nicht nur hier eingesetzt. Altersbedingter Kraftverlust oder Schonhaltungen jeder Art sind ebenfalls Indikatoren.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist und der Teilnehmer seine persönliche Lebensqualität steigert und wieder zu mehr Selbstvertrauen findet.

Die Anleitung erfolgt in Kleingruppen, mit einer maximalen Auslastung von 15 Teilnehmern, durch einen qualifizierten Kursleiter. Das vielfältige Bewegungsprogramm aus einer Kombination von Kräftigungs-, Beweglichkeits- und Koordinationsübungen, lässt den Kursleiter auf individuelle Beschwerden eingehen und somit jeden Teilnehmer gesondert betreuen.  

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